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15 O 231/20•Landgericht Köln, 2020-10-22, 15 O 231/20
Entscheidungsdatum: 2020-10-22
Aktenzeichen: 15 O 231/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1022.15O231.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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