Landgericht Köln, 2020-10-22, 15 O 231/20

15 O 231/20Kantonsgericht22.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 15 O 231/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-22

Aktenzeichen: 15 O 231/20

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1022.15O231.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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