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31 O 51/20•Landgericht Köln, 2020-10-19, 31 O 51/20
Entscheidungsdatum: 2020-10-19
Aktenzeichen: 31 O 51/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1019.31O51.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 178,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.05.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung beträgt bezüglich von Ziffer 1 dieses Tenors 30.000 € und im Übrigen 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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