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118 KLs 6/19•Landgericht Köln, 2020-09-30, 118 KLs 6/19
Entscheidungsdatum: 2020-09-30
Aktenzeichen: 118 KLs 6/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0930.118KLS6.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. große Strafkammer
Der Angeklagte A wird wegen Steuerhinterziehung in vier Fällen und wegen versuchter Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
2 Jahren und 5 Monaten
verurteilt.
Gegen den Angeklagten A wird die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 954.963,97 EUR angeordnet.
Die Angeklagte B wird freigesprochen.
Der Angeklagte A trägt die Kosten des Verfahrens, soweit er verurteilt worden ist. Die notwendigen Auslagen der Angeklagten B trägt die Staatskasse.
Angewandte Vorschriften:
§§ 369, 370 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 2, Abs. 3 S. 1, S. 2 Nr. 1, 4 AO, § 18 UStG, §§ 22, 23 Abs. 1, Abs. 2, 49 Abs. 1, 53, 73 Abs. 1, 73 c S. 1 StGB
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