Landgericht Köln, 2020-09-29, 113 Qs 35/20

113 Qs 35/20Kantonsgericht29.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 113 Qs 35/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-29

Aktenzeichen: 113 Qs 35/20

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0929.113QS35.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. große Strafkammer

Tenor

Auf die Beschwerde des Angeklagten vom 09.09.2020 wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 07.09.2020 aufgehoben.

Der Antrag des Beistands der Nebenklägerin vom 12.08.2020 auf Gewährung von Akteneinsicht wird abgelehnt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Angeklagten hierin entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

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