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113 Qs 35/20•Landgericht Köln, 2020-09-29, 113 Qs 35/20
Entscheidungsdatum: 2020-09-29
Aktenzeichen: 113 Qs 35/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0929.113QS35.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. große Strafkammer
Auf die Beschwerde des Angeklagten vom 09.09.2020 wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 07.09.2020 aufgehoben.
Der Antrag des Beistands der Nebenklägerin vom 12.08.2020 auf Gewährung von Akteneinsicht wird abgelehnt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Angeklagten hierin entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
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