Landgericht Köln, 2020-09-25, 18 O 121/18

18 O 121/18Kantonsgericht25.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 18 O 121/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-25

Aktenzeichen: 18 O 121/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0925.18O121.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Renault Bank, Geschäftsbereich der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland, zur Vertrags-Nr. #####/1/WinA 5.345,51 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.02.2019 zu zahlen.

Die Beklagten werden weiter gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 1.286,56 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.02.2019 zu zahlen.

Die Beklagten werden weiter gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 650,34 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.02.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten gesamtschuldnerisch auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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