Landgericht Köln, 2020-09-22, 31 O 64/20

31 O 64/20Kantonsgericht22.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 31 O 64/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-22

Aktenzeichen: 31 O 64/20

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0922.31O64.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

    1. Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 06.04.2020 in ihrer Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 21.04.2020 wird hinsichtlich des Tenors Ziffer 1.b bestätigt. Hinsichtlich des Tenors Ziffer 1a wird die einstweilige Verfügung in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 21.04.2020 aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen.
    1. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 75% und die Antragsgegnerin zu 25%.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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