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10 O 368/19•Landgericht Köln, 2020-09-11, 10 O 368/19
Entscheidungsdatum: 2020-09-11
Aktenzeichen: 10 O 368/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0911.10O368.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 61.137,- € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 27.06.2019 aus 59.139,- € und seit dem 15.02.2020 aus weiteren 1.998,- € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der zu vollstreckenden Forderung vollstreckbar.
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