Landgericht Köln, 2020-09-10, 29 S 263/19

29 S 263/19Kantonsgericht10.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 S 263/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-10

Aktenzeichen: 29 S 263/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0910.29S263.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 19.11.2019 – 204 C 116/19 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger nach Kopfteilen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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