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29 S 263/19•Landgericht Köln, 2020-09-10, 29 S 263/19
Entscheidungsdatum: 2020-09-10
Aktenzeichen: 29 S 263/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0910.29S263.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 19.11.2019 – 204 C 116/19 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger nach Kopfteilen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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