Landgericht Köln, 2020-09-07, 22 O 366/19

22 O 366/19Kantonsgericht07.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 22 O 366/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-07

Aktenzeichen: 22 O 366/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0907.22O366.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 50.000,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.11.2019 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung seiner Ansprüche aus den Beteiligungen bei der C-Stiftung, Beteiligungsnummern 00000, 00000 und 00000, Kaufsumme insgesamt 50.000,- EUR, an die Beklagte.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Abtretung der oben bezeichneten Ansprüche in Annahmeverzug befindet.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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