Landgericht Köln, 2020-08-27, 37 O 294/18

37 O 294/18Kantonsgericht27.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 37 O 294/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-27

Aktenzeichen: 37 O 294/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0827.37O294.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 37. Zivilkammer

Tenor

Die Gläubigerin wird ermächtigt, die nach dem vorläufig vollstreckbaren Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 17.06.2020 zum Az. 11 U 186/19 von der Schuldnerin zu stellende Sicherheit in Höhe von 88.000,00 € durch Hinterlegung von Geld zu leisten.

Die Schuldnerin wird verurteilt, den dafür erforderlichen Betrag in Höhe von 88.000,00 € zugunsten der Gläubigerin zum Zwecke der Hinterlegung an die Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Köln vorauszuzahlen.

Die Kosten des Zwangsvollstreckungsverfahrens trägt die Schuldnerin.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.