Landgericht Köln, 2020-08-27, 214 O 355/20

214 O 355/20Kantonsgericht27.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 214 O 355/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-27

Aktenzeichen: 214 O 355/20

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0827.214O355.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

Auf den Antrag vom 27.08.2020 wird der Beteiligten gestattet, der Antragstellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG Auskunft zu erteilen über den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer, denen die in der

Anlage ASt 1

aufgeführten IP-Adressen zu den jeweiligen Zeitpunkten zugewiesen waren.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

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