projekte
9 S 12/20•Landgericht Köln, 2020-08-26, 9 S 12/20
Entscheidungsdatum: 2020-08-26
Aktenzeichen: 9 S 12/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0826.9S12.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Die Berufung der Beklagten gegen das zweite Versäumnisurteil des Amtsgerichts Gummersbach vom 18.10.2019 wird zurückgewiesen.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.