Landgericht Köln, 2020-08-24, 28 O 83/20

28 O 83/20Kantonsgericht24.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 83/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-24

Aktenzeichen: 28 O 83/20

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0824.28O83.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Anordnung der Zulässigkeit der Auskunftserteilung gemäß § 14 Abs. 4 TMG wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.

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