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22 O 282/19•Landgericht Köln, 2020-08-24, 22 O 282/19
Entscheidungsdatum: 2020-08-24
Aktenzeichen: 22 O 282/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0824.22O282.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.096,13 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.08.2019 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Abtretung sämtlicher Ansprüche und Rechte aus den streitgegenständlichen Verträgen mit der Q Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (Vertragsnummer: LF00000) und der Q1 Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (Vertragsnummern: GC 00000 und GC 00000).
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin von sämtlichen Verpflichtungen und Forderungen freizustellen, die aus und im Zusammenhang mit den unter Ziffer 1. genannten Verträgen dieser gegenüber geltend gemacht werden.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der unter Ziffer 1. genannten Zug-um-Zug Leistung in Verzug befindet.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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