Landgericht Köln, 2020-08-19, 13 S 209/18

13 S 209/18Kantonsgericht19.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 13 S 209/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-08-19

Aktenzeichen: 13 S 209/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0819.13S209.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Kerpen vom 12.10.2018 (Az.: 106 C 56/17) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen, soweit eine Ersatzfähigkeit fiktiver Mängelbeseitigungskosten im Mietrecht bejaht worden ist.

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