Landgericht Köln, 2020-08-13, 14 O 77/19

14 O 77/19Kantonsgericht13.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 14 O 77/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-08-13

Aktenzeichen: 14 O 77/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0813.14O77.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 10.000 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 03.04.2019 zu zahlen.

  2. Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit hinsichtlich des Klageantrages zu 3 erledigt hat.

  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  4. Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 60 % und die Beklagte zu 40 % als Gesamtschuldner.

  5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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