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14 O 77/19•Landgericht Köln, 2020-08-13, 14 O 77/19
Entscheidungsdatum: 2020-08-13
Aktenzeichen: 14 O 77/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0813.14O77.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 10.000 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 03.04.2019 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit hinsichtlich des Klageantrages zu 3 erledigt hat.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 60 % und die Beklagte zu 40 % als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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