Landgericht Köln, 2020-07-31, 14 O 470/18

14 O 470/18Kantonsgericht31.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 14 O 470/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-07-31

Aktenzeichen: 14 O 470/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0731.14O470.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei die Ordnungshaft jeweils an dem gesetzlichen Vertreter des Beklagten zu vollziehen ist, zu unterlassen,

den “Renewal Assessment Report, Glyphosate Addendum I to RAR, Assessment of IARC Monographies Volume 112 (2015): Glyphosate “ vom 31. August 2015,

wie beigefügt als Anlage K1 (Bl. 22-116 GA)

ohne Zustimmung des Klägers im Internet öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen und/oder zu vervielfältigen und/oder vervielfältigen zu lassen;

  1. der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 1822,96 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

aus 1531,90 € vom 12.02.2019 bis 28.11.2019 sowie

aus 1822,96 € seit dem 29.11.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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