Landgericht Köln, 2020-07-24, 11 S 275/19

11 S 275/19Kantonsgericht24.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 11 S 275/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-07-24

Aktenzeichen: 11 S 275/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0724.11S275.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 28.6.2019 – 131 C 129/19 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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