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31 O 225/19•Landgericht Köln, 2020-07-14, 31 O 225/19
Entscheidungsdatum: 2020-07-14
Aktenzeichen: 31 O 225/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0714.31O225.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Die einstweilige Verfügung sowie der Arrestbeschluss vom 10.09.2019 (31 O 225/19) werden aufgehoben. Die auf ihren Erlass gerichteten Anträge werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Antragstellerin wird nachgelassen, eine Vollstreckung durch die Antragsgegnerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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