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21 O 514/19•Landgericht Köln, 2020-07-14, 21 O 514/19
Entscheidungsdatum: 2020-07-14
Aktenzeichen: 21 O 514/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0714.21O514.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 37.500,- EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.11.2019 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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