Landgericht Köln, 2020-06-30, 114 KLs 11/19

114 KLs 11/19Kantonsgericht30.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 114 KLs 11/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-30

Aktenzeichen: 114 KLs 11/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0630.114KLS11.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte ist der schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit schwerem Raub schuldig.

Er wird zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 487,50€ wird angeordnet.

Das Mobiltelefon Samsung Galaxy S6 edge+, Modell SM-G928F, IMEI 00000 und die SIM-Karte mit der ICCID 00000 werden eingezogen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften:

§§ 249 Abs. 1, 250 Abs. 1 Nr. 1 b), 253 Abs. 1, 255, 25 Abs. 2, 52, 73c, 73d, 74 StGB

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