Landgericht Köln, 2020-06-18, 14 O 36/18

14 O 36/18Kantonsgericht18.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 14 O 36/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-18

Aktenzeichen: 14 O 36/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0618.14O36.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3740,00 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 755,80 € zu zahlen nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz

aus 2500,00 € vom 00.00.0000 bis 00.00.0000

aus 3740,00 € seit 00.00.0000

aus 755,80 € seit 00.00.0000

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens ML zu Az.: XXXXX tragen die Klägerin zu 14 % und der Beklagte zu 86 %.

Die Kosten des Rechtsstreits I. Instanz BL zu Az.:XXXXXX, ML zu Az. XXXXXX) tragen die Klägerin zu 9 % und der Beklagte zu 91 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.