Landgericht Köln, 2020-06-09, 5 O 8/20

5 O 8/20Kantonsgericht09.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 5 O 8/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-09

Aktenzeichen: 5 O 8/20

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0609.5O8.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in eben dieser Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.