Landgericht Köln, 2020-06-03, 24 O 61/19

24 O 61/19Kantonsgericht03.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 24 O 61/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-03

Aktenzeichen: 24 O 61/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0603.24O61.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 40.571,97 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.01.2020 zu zahlen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Pkw der Marke J., Modell C. mit der Fahrzeug-Identifizierungs-Nr. (FIN): N01.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 17% und die Beklagte zu 83%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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