Landgericht Köln, 2020-05-27, 4 O 10/19

4 O 10/19Kantonsgericht27.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 4 O 10/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-05-27

Aktenzeichen: 4 O 10/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0527.4O10.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

f ü r R e c h t e r k a n n t :

Die Beklagte ist dem Grunde nach verpflichtet, der Klägerin die ihr aus der mangelhaften Planung der Architektin Dipl.-Ing. R. P. in Bezug auf das Verschließen der Laubengänge mit Fenstern im Zusammenhang mit der Sanierung und Modernisierung der Straßenfront, Giebelseiten einschließlich des Häuserversatzes sowie der Laubengänge, beim Bauvorhaben T.-straße, 00000 I., entstehenden Schäden zu ersetzen.

Die Entscheidung über die Tragung der Kosten des Rechtsstreits bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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