Landgericht Köln, 2020-05-27, 119 KLs 7/19

119 KLs 7/19Kantonsgericht27.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 119 KLs 7/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-05-27

Aktenzeichen: 119 KLs 7/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0527.119KLS7.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. große Strafkammer des Landgerichts Köln als Wirtschaftsstrafkammer

Tenor

Der Angeklagte ist der Steuerhinterziehung in fünf Fällen, des Betruges in drei Fällen sowie der vorsätzlichen Körperverletzung in fünf Fällen schuldig.

Er wird deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

5 Jahren und 4 Monaten

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von EUR 1.767.695,99 wird angeordnet.

Angewandte Vorschriften:

§§ 223 Abs. 1, 230, 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 1, S. 2 Nr. 1, 25 Abs. 1, 2. Alt., 53, 73 Abs. 1, 73c S. 1 StGB, 370 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 3 S. 1, S. 2 Nr. 1 AO, Art. 316h EGStGB

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