Landgericht Köln, 2020-05-14, 29 S 223/19

29 S 223/19Kantonsgericht14.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 S 223/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-05-14

Aktenzeichen: 29 S 223/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0514.29S223.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten zu 2) bis 7) wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 2.10.2019 – 127 C 551/17 – aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteil zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten zu 2) bis 7)vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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