Landgericht Köln, 2020-05-14, 29 S 204/19

29 S 204/19Kantonsgericht14.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 S 204/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-05-14

Aktenzeichen: 29 S 204/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0514.29S204.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten sowie die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Leverkusen vom 6.9.2019 – in der berichtigten Fassung vom 30.9.2019 – 20 C 226/17 -werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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