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39 T 57/20•Landgericht Köln, 2020-04-23, 39 T 57/20
Entscheidungsdatum: 2020-04-23
Aktenzeichen: 39 T 57/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0423.39T57.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 39. Zivilkammer
Die sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 08.04.2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Gläubiger.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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