Landgericht Köln, 2020-04-23, 39 T 57/20

39 T 57/20Kantonsgericht23.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 39 T 57/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-23

Aktenzeichen: 39 T 57/20

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0423.39T57.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 39. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 08.04.2020 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Gläubiger.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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