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13 T 129/19•Landgericht Köln, 2020-04-21, 13 T 129/19
Entscheidungsdatum: 2020-04-21
Aktenzeichen: 13 T 129/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0421.13T129.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Die sofortige Beschwerde der Insolvenzschuldnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 28.06.2019 (Az.: 74 IN 165/18) in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 28.08.2019 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Insolvenzschuldnerin.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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