Landgericht Köln, 2020-04-16, 101 Qs 26/20

101 Qs 26/20Kantonsgericht16.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 101 Qs 26/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-16

Aktenzeichen: 101 Qs 26/20

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0416.101QS26.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. große Strafkammer

Tenor

Auf die Beschwerde der Beschuldigten vom 23.03.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 26.02.2020 (716 Gs 36/20) wird dieser aufgehoben und der Antrag der Staatsanwaltschaft Köln vom 19.02.2020 auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis abgelehnt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen der Beschuldigten werden der Staatskasse auferlegt.

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