projekte
101 Qs 26/20•Landgericht Köln, 2020-04-16, 101 Qs 26/20
Entscheidungsdatum: 2020-04-16
Aktenzeichen: 101 Qs 26/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0416.101QS26.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Auf die Beschwerde der Beschuldigten vom 23.03.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 26.02.2020 (716 Gs 36/20) wird dieser aufgehoben und der Antrag der Staatsanwaltschaft Köln vom 19.02.2020 auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis abgelehnt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen der Beschuldigten werden der Staatskasse auferlegt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.