Landgericht Köln, 2020-03-31, 14 T 11/19

14 T 11/19Kantonsgericht31.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 14 T 11/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-31

Aktenzeichen: 14 T 11/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0331.14T11.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 17.07.2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 01.07.2019, Az. 125 C 151/19, in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses des Amtsgerichts Köln vom 24.07.2019, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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