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14 T 11/19•Landgericht Köln, 2020-03-31, 14 T 11/19
Entscheidungsdatum: 2020-03-31
Aktenzeichen: 14 T 11/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0331.14T11.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 17.07.2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 01.07.2019, Az. 125 C 151/19, in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses des Amtsgerichts Köln vom 24.07.2019, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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