Landgericht Köln, 2020-03-30, 111 Ks 3/16

111 Ks 3/16Kantonsgericht30.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 111 Ks 3/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-30

Aktenzeichen: 111 Ks 3/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0330.111KS3.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte I wird wegen gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung der durch das Amtsgericht Köln – 709 Cs – 912 Js 6186/18 – 297/18 – mit Strafbefehl vom 01.10.2018 verhängten Strafe zu einer Gesamtfreiheitstrafe von

2 Jahren

verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Dem Angeklagten I wird die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen. Seine Fahrerlaubnis wird eingezogen. Vor Ablauf einer Frist von 3 Monaten darf ihm keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

Die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte.

Angewendete Vorschriften: §§ 223 I, 224 I Nr. 2, 53, 54, 55, 56, 69, 69a StGB

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