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24 O 269/19•Landgericht Köln, 2020-03-26, 24 O 269/19
Entscheidungsdatum: 2020-03-26
Aktenzeichen: 24 O 269/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0326.24O269.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Streithelferin trägt ihre eigenen
außergerichtlichen Auslagen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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