Landgericht Köln, 2020-03-18, 21 O 75/20

21 O 75/20Kantonsgericht18.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 21 O 75/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-18

Aktenzeichen: 21 O 75/20

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0318.21O75.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Verfügungskläger zu je 50 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungskläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, der Verfügungsbeklagte leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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