Landgericht Köln, 2020-03-17, 31 O 352/18 -SH I

31 O 352/18 -SH IKantonsgericht17.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 31 O 352/18 -SH I — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-17

Aktenzeichen: 31 O 352/18 -SH I

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0317.31O352.18SH.I.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

Gegen die Schuldnerin wird wegen schuldhafter Zuwiderhandlung gegen das in der einstweiligen Verfügung der Kammer vom 26.11.2018 (31 O 352/18) ausgesprochene Unterlassungsgebot ein Ordnungsgeld in Höhe von

12.000,00 € (in Worten zwölftausend Euro),

sowie ersatzweise für den Fall, dass dieses Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, für je 500,00 € ein Tag Ordnungshaft, zu vollziehen an einem der beiden Inhaberinnen der Schuldnerin, Frau G P oder Frau B-L T, festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens werden der Schuldnerin auferlegt.

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