Landgericht Köln, 2020-03-13, 31 O 282/19

31 O 282/19Kantonsgericht13.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 31 O 282/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-13

Aktenzeichen: 31 O 282/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0313.31O282.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

Gegen die Schuldnerin wird wegen schuldhafter Zuwiderhandlung gegen das in der einstweiligen Verfügung der Kammer vom 08.11.2019 (31 O 282/19) ausgesprochene Unterlassungsgebot ein Ordnungsgeld in Höhe von

3.000,00 € (in Worten dreitausend Euro),

sowie ersatzweise für den Fall, dass dieses Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, für je 500,00 € ein Tag Ordnungshaft, zu vollziehen an dem Geschäftsführer der Schuldnerin, festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens werden der Schuldnerin, Herr H. R., auferlegt.

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