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88 O (Kart) 71/19•Landgericht Köln, 2020-03-12, 88 O (Kart) 71/19
88 O (Kart) 71/19Kantonsgericht12.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-12
Aktenzeichen: 88 O (Kart) 71/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0312.88O.KART71.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 27.12.2019 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Antragstellerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragstellerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der zu vollstreckenden Forderung abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% der zu vollstreckenden Forderung leistet.
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