Landgericht Köln, 2020-03-03, 106 Qs 10/19

106 Qs 10/19Kantonsgericht03.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 106 Qs 10/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-03

Aktenzeichen: 106 Qs 10/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0303.106QS10.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer

Tenor

Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird festgestellt, dass der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 07.05.2019 - Az: 502 Gs 1107/19 - rechtswidrig war.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin werden der Staatskasse auferlegt.

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