Landgericht Köln, 2020-02-27, 24 O 360/19

24 O 360/19Kantonsgericht27.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 24 O 360/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-27

Aktenzeichen: 24 O 360/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0227.24O360.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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