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11 S 53/19•Landgericht Köln, 2020-02-25, 11 S 53/19
Entscheidungsdatum: 2020-02-25
Aktenzeichen: 11 S 53/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0225.11S53.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 28.01.2019, 267 C 148/18 teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger über den erstinstanzlich ausgeurteilten Betrag hinaus weitere 85,32 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 30% und die Beklagte zu 70%. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 42% und die Beklagte zu 58%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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