Landgericht Köln, 2020-02-19, 23 O 199/19

23 O 199/19Kantonsgericht19.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 23 O 199/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-19

Aktenzeichen: 23 O 199/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0219.23O199.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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