Landgericht Köln, 2020-02-05, 23 O 211/19

23 O 211/19Kantonsgericht05.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 23 O 211/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-05

Aktenzeichen: 23 O 211/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0205.23O211.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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