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18 O 209/19•Landgericht Köln, 2020-02-05, 18 O 209/19
Entscheidungsdatum: 2020-02-05
Aktenzeichen: 18 O 209/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0205.18O209.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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