Landgericht Köln, 2020-01-29, 9 S 80/18

9 S 80/18Kantonsgericht29.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 9 S 80/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-29

Aktenzeichen: 9 S 80/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0129.9S80.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 31.10.2018 – 221 C 302/17 – aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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