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26 S 1/19•Landgericht Köln, 2020-01-22, 26 S 1/19
Entscheidungsdatum: 2020-01-22
Aktenzeichen: 26 S 1/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0122.26S1.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilkammer
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 26.11.2018 - 142 C 258/18 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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