Landgericht Köln, 2020-01-06, 34 T 159/19

34 T 159/19Kantonsgericht06.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 34 T 159/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-06

Aktenzeichen: 34 T 159/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0106.34T159.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 34. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 15.08.2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wipperfürth vom 05.08.2019 – 50 M 651/19 – wird der angefochtene Beschluss im Hinblick auf den dort festgesetzten pfandfreien Betrag von 424,- € abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:

Von dem pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens des Schuldners ist ihm ein monatlicher Betrag von 0 € zu belassen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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