Landgericht Köln, 2019-10-29, 90 O 149/18

90 O 149/18Kantonsgericht29.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 90 O 149/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-29

Aktenzeichen: 90 O 149/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:1029.90O149.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer für Handelssachen

Tenor

Es wird festgestellt, dass in der Gesellschafterversammlung der Beklagten vom 09.11.2018 zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss gefasst wurde.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 88,8 % und die Beklagte zu 11,2 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags

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