Landgericht Köln, 2019-10-17, 321 Ks 5/19

321 Ks 5/19Kantonsgericht17.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 321 Ks 5/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-17

Aktenzeichen: 321 Ks 5/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:1017.321KS5.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. große Strafkammer

Tenor

Die Angeklagte U. wird wegen Mordes zu einer

lebenslangen Freiheitsstrafe

verurteilt.

Der Angeklagte Q. wird wegen Beihilfe zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von

vier Jahren und sechs Monaten

verurteilt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens sowie ihre notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften:

§ 211 Abs. 1, Abs. 2 Var. 5 StGB (Angeklagte U.)

§§ 211 Abs. 1, Abs. 2 Var. 5, 27, 46b Abs. 1 Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB (Angeklagter Q.)

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