Landgericht Köln, 2019-10-14, 28 O 283/19

28 O 283/19Kantonsgericht14.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 283/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-10-14

Aktenzeichen: 28 O 283/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:1014.28O283.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

wird auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 20.09.2019 im Wege der

einstweiligen Verfügung

angeordnet:

I. Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf und an ihrem Vorstand zu vollziehen ist,

v e r b o t e n,

über den Antragsteller im Zusammenhang mit dem gegen ihn beim Southwark Crown Court in London geführten Strafverfahren unter Angabe seine Vor- und Zunamens, seines Alters und seines Wohnortes identifizierend zu berichten und/oder berichten zu lassen,

wenn dies geschieht wie im Rahmen des Artikels „Heidelberger Banker bereitet vor Londoner Gericht Zins-Manipulation“, abrufbar seit dem 04.07.2019 auf der Internetseite link wurde gelöscht, sowie im Rahmen des Artikels „Heidelberger Banker B I freigesprochen“, abrufbar seit dem 05.07.2019 auf der Internetseite link wurde gelöscht.

II. Im Übrigen wird der sofortigen Beschwerde des Antragstellers nicht abgeholfen.

III. Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 1/5 und die Antragsgegnerin zu 4/5, die Kosten der sofortigen Beschwerde trägt der Antragsteller.

IV. Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 40.000,- €

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